Möglich machts der "NICHTRAUCHER" durch Einsatz von BIOALKOHOL als Brennstoff.
Ohne Lüftungsanlage darf das Biofeuer max. 2 min pro m³ Raumvolumen betrieben werden.
Das wäre bei einem Raum mit 30 m² und einer Raumhöhe von 2,5 m rund 2,5 Stunden.
In Verbindung mit einer, in Betrieb befindlichen Lüftungsanlage ist der Betrieb jedoch austreichend gewährleistet.
Der Bioalkoholofen ist, wie auf den Fotos ersichtlich, in verschiedenen Ausführungen erhältlich. Ausserdem ist er, je nach Ausführung in den Farben schwarz, grau, blau und rot lieferbar.
Der Ofen dient nicht als Heizgerät, sondern ist vielmehr als das dekorative zu sehen. Er unterliegt daher auch nicht der Feuerstättenverordnung. Auch wenn - wie bei jeder Verbrennung - Wärme als Nebenprodukt entsteht. Auf ausreichende Lüftung des Aufstellraumes ist zu achten ! Als Faustformel gilt : Be- und Entlüftung darf unser DekoFeuer nicht länger als betrieben werden ! Es besteht die gleiche Sorgfaltspflicht wie beim Hantieren mit Kerzen, Feuerzeug oder Streichhölzern. Die detaillierten Sicherheitshinweise liegen jedem Produkt bei oder können schriftlich bei uns angefordert werden.
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